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Falls Ihr Kind krank ist, melden Sie es telefonisch oder schriftlich direkt bei der Lehrkraft ab. Wir bitten Sie, keine mündliche Abmeldung durch ein Nachbarskind ausrichten zu lassen. Auszug aus dem Volksschulgesetz des Kantons St. Gallen: Verantwortung für den Schulbesuch Art. 96 Die Eltern haben das Kind zum regelmässigen Schulbesuch und zur Befolgung von Anordnungen nach Art. 34 dieses Gesetzes anzuhalten. Sie können das Kind an höchstens zwei Halbtagen je Schuljahr durch schriftliche Mitteilung an die Lehrperson vom Unterricht befreien. Urlaubsgesuche, welche länger als einen Tag dauern, sind der Schulleitung schriftlich einzureichen.
Kontakt: zuständige Lehrkraft
Dokument: schulfreie_Halbtage.doc (35.3 kB)
In Goldach besteht für Kinder, die Hausaufgaben unter erschwerten Bedingungen machen müssen, das Angebot einer unterstützenden Hausaufgabenbegleitung.
Kontakt: Beata Rausch
Blockzeiten sind jeden Morgen von 08.00 Uhr bis 11.40 Uhr.
Kinder mit Migrationshintergrund besuchen so weit notwendig in den ersten drei Jahren des Schulbesuchs in der Schweiz einen zusätzlichen Deutschunterricht. Dieser findet in Gruppen statt. Die Deutschlehrkraft arbeitet eng mit der Klassenlehrkraft zusammen. Sie erstellen gemeinsam den Gesamtstundenplan für die betroffenen Kinder. Besprechungen sind je nach Notwendigkeit mindestens einmal jährlich durchzuführen. Sie dienen der Standortbestimmung, der Abstimmung der Lernziele und der Berichterstattung. Die Hauptverantwortung trägt die Klassenlehrkraft. Treten Schulprobleme auf, wird eine schulpsychologische Abklärung beantragt.
Die Einführungsklasse ist ein besonderes Angebot für Kinder, welche zum Zeitpunkt der Einschulung Entwicklungsverzögerungen und eine eher geringe Schulbereitschaft aufweisen. Die Einführungsklasse dauert zwei Jahre. Die Lerninhalte der ersten Primarklasse werden auf diese zwei Schuljahre aufgeteilt. Der Übertritt im Anschluss an die Einführungsklasse erfolgt entweder in die 2. Primar- oder in die 2. Kleinklasse. In der Einführungsklasse werden die Wahrnehmung, die motorische Entwicklung, das Selbstwertgefühl, die Belastbarkeit, die Ausdauer und das Sozialverhalten besonders gefördert.
In dieser Stelle sind die Bereiche - Kinder- und Jugendpsychologie
- Schulsozialarbeit
- mobile Jugendarbeit
- Jugendtreffarbeit
integriert. Mehr Informationen erhalten Sie hier: http://www.goldach.ch/de/jugendfamilie/jugendarbeit/
Die Daten der Schulferien für das laufende und die folgenden Jahre können Sie dem Ferienplan entnehmen.
| Gesetzliche Grundlagen der Volksschule | Nach oben |
Die Bundesverfassung gewährleistet allen Kindern und Jugendlichen in unserem Land einen unentgeltlichen Volksschulunterricht. Die Organisation des Schulwesens liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Oberste Erziehungsbehörde im Kanton St.Gallen ist der Erziehungsrat. Er erlässt den Lehrplan, bezeichnet die Lehrmittel und beaufsichtigt die Schulen.
Gemäss Lehrplan gelten folgende Richtwerte für die Hausaufgaben: 3./4. Schuljahr - 60 Minuten pro Woche (1. und 2. Kl.) 5./6. Schuljahr - 90 Minuten pro Woche (3. und 4. Kl.) 7./8. Schuljahr - 120 Minuten pro Woche (5. und 6. Kl.) 9. Schuljahr - 180 Minuten pro Woche (1. Oberstufe) 10. Schuljahr - 210 Minuten pro Woche (2. Oberstufe) 11. Schuljahr - 240 Mintuen pro Woche (3. Oberstufe) Es ist schwierig, diese Zeiten genau einzuhalten. Jedes Kind arbeitet anders. Sollte Ihr Kind aber massiv länger an den Aufgaben arbeiten und es für alle eine Belastung werden, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Lehrperson auf. Die Schule bietet eine Hausaufgaben-Hilfe an. Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte bei der Klassenlehrperson.
Die Schule Goldach unterstützt den Einsatz von Informatikmitteln im Unterricht, verlangt aber eine verbindliche Regelung für deren Benutzung. Damit ist allen Schülern und Schülerinnen bekannt, wie sie sich zu verhalten haben. Die Vereinbarung beinhaltet: - Umgang mit Passwörtern
- Benützung des Internets
- Verbotene Handlungen im Umgang mit Hard- und Software
- Haftung
Dokument: 21.2.5.3.17_Vereinbarung_ber_Internetnutzung_21.11.11_ar.docx (37.2 kB)
Schülerinnen und Schüler benutzen täglich die neuen Medien wie Fernseher, Handy, Internet, Spielkonsolen und Co. Deshalb muss auch der Umgang gelernt werden. Die Schule unterstützt dabei das Elternhaus und thematisiert die neuen Medien, deren Umgang sowie Möglichkeiten und Gefahren.
Regelung im Umgang mit Multimediageräten (Multimediageräte = Handy, MP3-Player, Spielkonsolen und dergleichen) In Schulgebäuden: Handys und elektronische Unterhaltungsgeräte sind in Schulgebäuden weder hör- noch sichtbar. Auf Pausenareal: Auf dem Pausenareal sind Handys und elektronische Unterhaltungsgeräte nicht hörbar.
Dokument: Multimediageräte_Regeln für S.pdf (100.5 kB)
Die Schule Goldach führt eine Musikschule. Diese vermittelt den Schülerinnen und Schülern, aber auch Jugendlichen und Erwachsenen des Einzugsgebietes der Gemeinde Goldach eine qualitativ hoch stehende musikalische Ausbildung. Sie fördert das Zusammenspiel in Gruppen, Ensembles, Chören und Orchestern und veranstaltet Vortragsübungen und Konzerte. Zurzeit besuchen ca. 700 Schülerinnen und Schüler die Musikschule Goldach. Sie werden durch 30 Lehrpersonen unterrichtet.
Zeugnisnoten werden nicht ausschliesslich aufgrund des arithmetischen Mittels der Teilnoten berechnet. Sie stellen eine Gesamtbeurteilung dar, die sich auf schriftliche, mündliche und praktische Leistungen der Schülerinnen und Schüler im entsprechenden Fach- bzw. Teilbereich stützt. Die unterschiedlichen Leistungsanforderungen der Stufenniveaus (Kleinklasse, Primarschule, Realschule, Sekundarschule) müssen im Zeugnis deklariert sein und gegenüber den Erziehungsverantwortlichen sowie gegenüber den Schülerinnen und Schülern kommuniziert werden. Note 6 - Lernziele deutlich übertroffen
- löst Aufgaben mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad erfolgreich
Note 5 - Lernziele gut erreicht
- löst Aufgaben mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad teilweise erfolgreich
Note 4 - Lernziele knapp erreicht
- löst Aufgaben im Bereich Grundanforderungen zureichend
Note 3 - Lernziele insgesamt nicht erreicht
- löst Aufgaben im Bereich Grundanforderungen unzureichend
Note 2 oder 1 - keine Lernziele erreicht
- löst keine Aufgaben im Bereich Grundanforderungen
Im ganzen Kanton gilt das Promotions- und Übertrittsreglement, welches durch den Erziehungsrat erlassen worden ist. Die Notensumme ist die Summe der Leistungsnoten in den Bereichen: a) Mensch und Umwelt, ohne Religion b) Sprachen c) Mathematik Die Leistungsnoten werden: - am Ende des Schuljahrs auf halbe Noten gerundet
- am Ende der Probezeit auf Zehntelsnoten gerundet
Setzt sich eine Leistungsnote aus Teilnoten für mehrere Teilbereiche zusammen, ist die Leistungsnote das auf Zehntel gerundete Mittel der Teilnoten. Notensumme Art. 2. Wer am Ende des Schuljahrs oder am Ende der Probezeit eine Notensumme von wenigstens 12 aufweist, wird definitiv promoviert. Weitere Informationen unter http://www.schule.sg.ch/
Ein Entscheid der Schulleitungssitzung kann bei der nächsthöheren Instanz (Schulrat) angefochten werden. Es besteht eine Eintretenspflicht. Das Schreiben an die Oberbehörde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Die Kopie des angefochtenen Entscheids ist beizulegen. Ausserdem ist die eingeräumte Rekursfrist einzuhalten. Die Einreichung eines Rekurses hat für die Massnahme zumeist aufschiebende Wirkung, d. h. der Entscheid wird nicht vollzogen, bis der Rekurs rechtskräftig ist.
Die Schule Goldach ist in drei Schulkreise gegliedert. - Schulkreis Feld (SH Bachfeld, SH Kirchenfeld, inkl. Kindergärten Bachfeld, Breiten und Neumühle)
- Schulkreis Zentrum (SH Rosenacker, SH Wartegg, inkl. Kindergarten Blumenstrasse und Haini-Rennhas)
- Schulkreis Oberstufe
Die Musikschule bildet einen eigenen Schulkreis.
Der Schulweg fällt grundsätzlich in die Verantwortung der Eltern. Im Regelfall gibt es keinen Anspruch auf einen Schulbustransport. Einzig für Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der ersten Klasse mit weitem oder gefährlichem Schulweg organisiert die Schule Goldach einen Schülertransport.
In der 3. Primarklasse findet für alle Schulkinder ein obligatorischer Schwimmunterricht im Hallenbad Blumenwies in St. Gallen statt.
Die Schule Goldach bietet folgende Hilfen an, um Schüler im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich zu unterstützen. - Logopädie
- Legasthenie-/Dyskalkulietherapie
- Stützunterricht
- Rhythmikunterricht
- Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
- Nachhilfe
- Begabungsförderung
- Kleinklassen
- Einführungsklassen
- Schulische Heilpädagogik
- Aufgabenhilfe
- Übertrittsberatung
- Fachstelle Jugend und Familie
- Schulpsychologische Beratung
Aufgrund des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) haben die Schulen keine spezielle Schülerunfallversicherung mehr abzuschliessen. Der gesamte Versicherungsschutz für die Bereiche Krankheit, Unfall, Invalidität und Todesfall liegt somit in der Verantwortung der Eltern.
Jedem Schüler stehen pro Schuljahr zwei Halbtage für unbegründeten Urlaub (Jokertage) zur Verfügung. Mindestens 3 Tage vor dem Bezug muss die Klassenlehrperson in Kenntnis gesetzt werden. Wir bitten Sie, dazu das Formular welches Sie unter der Rubrik Eltern-ABC (Stichwort Absenzen / Dispensionen) finden, zu verwenden. Urlaube von mehr als einem Tag müssen als schriftliches Gesuch drei Wochen im Voraus an die Schulleitung eingereicht werden. In der Schule Goldach haben wir eine grosszügige Spezialregelung: In jeder Stufe (Kiga, US, MS, OS) kann die Schulleitung einen Urlaub von maximal 5 Tagen (1 Woche) genehmigen. Dies darf aber nicht gesplittet werden. Es kann somit nicht einmal drei Tage und später nochmals 2 Tage beantragt werden. Gesuche um Urlaub von mehr als einer Woche werden vom Schulrat behandelt. Für eine Genehmigung muss jedoch ein sehr wichtiger Grund vorliegen.
| Übertritt Kindergarten - Primarschule | Nach oben |
Nach dem Besuch des Kindergartens bietet die Gemeinde Goldach zwei Schulungsformen an, damit der Übertritt in die Primarschule optimal gelingt. Es ist dies zum einen die 1. Regelklasse und zum anderen die Einführungsklasse, bei welcher die Lerninhalte der ersten Regelklasse in zwei Schuljahren erfolgt. Gerade zu Beginn der Schullaufbahn sollte nicht Frust und Entmutigung, sonder Freude am Lernen die Kinder begleiten. Detailliertere Informationen können Sie dem Merkblatt entnehmen.
Dokument: Vom_Kindergarten_in_die_Primarschule.docx (36.0 kB)
Ob ein Kind nach der sechsten Klasse in die Realschule oder in die Sekundarschule eintreten kann, entscheidet der Schulrat. Folgende Grundlagen sind massgebend: - die Empfehlung der Lehrkräfte der sechsten Primarklasse
- die Noten der 6. Primarklasse (Zeugnis 1. Semester sowie Leistungsstand zum Zeitpunkt der Anmeldung)
In der Regel findet bereits im ersten Semester der sechsten Klasse ein Beurteilungsgespräch mit der Lehrperson statt. Im März / April ist in jedem Fall ein Zuweisungsgespräch eingeplant. Die Lehrperson eröffnet den Eltern bzw. den Erziehungsverantwortlichen den Zuweisungsantrag. Wenn die Eltern mit diesem nicht einverstanden sind, erhalten sie Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegenüber der verantwortlichen Schulleitung. Diese Stellungnahme bildet eine zusätzliche Entscheidungsgrundlage für die Schulleitersitzung, welche anschliessend entscheidet.
In den Goldacher Primarschulen werden nach Abschluss des 3. Schuljahres die Klassen neu durchmischt. Mit dieser Neudurchmischung haben die Schulkinder die Möglichkeit, sich neu zu orientieren und neue Beziehungen zu anderen Kindern und Lehrpersonen aufzubauen. Kriterien für die Einteilung der Kinder sind: - Leistungsstand der Schulkinder
- Sozialverhalten
- Knaben / Mädchenanteil
- Anteil fremdsprachige Kinder
Ziel dieser Neudurchmischung ist es, möglichst ausgewogene Klassen zu erreichen. Bei der Einteilung in die Mittelstufe wird dem Wohnort der Kinder nur noch eine zweitrangige Beachtung geschenkt. Natürlich wird darauf geachtet, dass für die einzelnen Kinder keine besonders weiten Schulwege entstehen. Damit die oben genannten Kriterien aber eingehalten werden können, kann durchaus die Einteilung in einen neuen Schulkreis erfolgen.
Die Eltern wählen für die zahnärztliche Untersuchung und eine allfällige Behandlung einen Zahnarzt ihrer Wahl. Ablauf - Die Eltern/Erziehungsberechtigten erhalten zu Beginn des neuen Schuljahres die Anmeldung für den zahnärztlichen Untersuch mit Gutschein. Dieser wird dem Zahnarzt abgegeben.
- Die zahnärztliche Untersuchung muss bis spätestens Ende März durchgeführt werden (wir empfehlen möglichst schnell einen Termin zu vereinbaren). Der Zahnarzt untersucht die SchülerInnen gemäss kantonalen Vorgaben.
- Der Zahnarzt stellt den ausgefüllten Gutschein bis spätestens 30. April dem Schulsekretariat zu.
- Die Schulverwaltung kontrolliert die Besuche und vergütet den vereinbarten Pauschalbetrag direkt dem Zahnarzt.
- Bei Nichteinlösung des Gutscheines werden die Erziehungsberechtigten an die Untersuchung erinnert.
- Zahnärztliche Behandlungen sind Sache der Eltern und des gewählten Zahnarztes.
Haben Sie Fragen? Das Schulsekretariat hilft Ihnen gerne weiter, Telefon 071 844 66 60.
Die Zahnprophylaxe-Instruktorinnen leiten alle Kindergartenkinder sowie alle Schülerinnen und Schüler bis und mit der 3. Klasse mehrmals jährlich zur richtigen Zahnpflege an. Zudem leisten sie Aufklärungsarbeit über Gesundheitserhaltung und gesunde Ernährung. Die Instruktionen sind unentgeltlich und finden in den Kindergartenräumen bzw. Schulzimmern statt. In der 5. Primarklasse werden die Klassen während 2 Lektionen von einem Zahnarzt besucht, der die Schülerinnen und Schüler über die korrekte Zahnpflege und gesunde Ernährung instruiert
Vor den Sport- und Sommerferien erhalten die Schülerinnen und Schüler ihre Zeugnisse. In der 1. Klasse der Primarschule werden noch keine Noten erteilt. Statt einer Benotung findet ein Elterngespräch statt, welches im Zeugnis bestätigt wird. Die Beurteilung erfolgt nicht nur nach messbaren Fertigkeiten in den verschiedenen Fächern des Lehrplans. Die Gesamtbeurteilung berücksichtigt auch das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler, deren Neigungen, Begabungen und ihren persönlichen Entwicklungsstand. Das ausführliche Zeugnisreglement ist im Zeugnis auf den letzten Seiten abgedruckt.
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